Messung vor Ort
Eingewiesenes Personal führt die Messungen mit den Geräten des Koffers durch. Die Werte werden strukturiert an die Plattform übertragen.
MEDORIS bringt die Diagnostik zum Patienten und den Arzt über die Leitung. Ein mobiler Koffer mit den erforderlichen Messgeräten, eine verschlüsselte Verbindung zur Ärztin oder zum Facharzt — gleich wo diese sitzen — und ein Ablauf, der die arbeitsmedizinische Vorsorge gleich mitführt. Die ärztliche Leistung erbringen approbierte Ärztinnen und Ärzte; das System macht sie erreichbar.
Die erste Lücke liegt in abgelegenen Regionen: an Anlagen, Siedlungen und Arbeitsstätten, bei denen die nächste ärztliche Einrichtung Stunden entfernt liegt oder gar nicht besteht. Wer dort arbeitet, hat im Krankheitsfall keine Wahl — und wer dort investieren will, findet schwer Personal.
Die zweite Lücke liegt mitten in Industriestaaten: In der arbeitsmedizinischen Vorsorge fehlt ärztliche Kapazität. Nach Angaben der arbeitsmedizinischen Fachgesellschaft steht der Zahl der tätigen Betriebsärzte ein etwa dreifach höherer rechnerischer Bedarf gegenüber. Die Lücke ist struktureller Natur und über Ausbildungskapazitäten nicht kurzfristig zu schließen.
Beide Lücken haben dieselbe Ursache: nicht fehlendes Wissen, sondern fehlende Anwesenheit. Diagnostische Geräte sind vorhanden und bezahlbar, die rechtlichen Voraussetzungen für die Fernbehandlung bestehen. Was fehlt, ist die Verbindung zwischen dem Ort der Messung und dem Ort der ärztlichen Beurteilung.
Der Ansatz. Die Geräte gehen zum Menschen, die ärztliche Beurteilung kommt über die Leitung. Beides wird in einem Vorgang geführt, aus dem am Ende ein Befund und — wo erforderlich — eine Bescheinigung hervorgeht.
Die folgende Darstellung beschreibt, welche Aufgabe jedes Modul erfüllt. Die technische Ausgestaltung — insbesondere die Art, wie die Geräte angebunden und ihre Messwerte vereinheitlicht werden — ist nicht Gegenstand dieser Darstellung.
Ein fahrbarer Transportkoffer mit den Geräten für eine vollständige Erstdiagnostik und für die arbeitsmedizinische Vorsorge. Die Ausstattung ist modular; sie lässt sich je nach Einsatzfeld erweitern.
Bedienung ohne ärztliche Anwesenheit. Die Messungen führt eingewiesenes Personal durch. Die Beurteilung der Werte, die Diagnose und jede Entscheidung über das weitere Vorgehen bleiben der Ärztin oder dem Arzt vorbehalten.
Eingewiesenes Personal führt die Messungen mit den Geräten des Koffers durch. Die Werte werden strukturiert an die Plattform übertragen.
Die Ärztin oder der Arzt öffnet den Vorgang, sieht die Messwerte und führt die Konsultation über eine verschlüsselte Videoverbindung.
Der Befund wird unmittelbar im Vorgang erfasst. Die ärztliche Dokumentation verbleibt in ärztlicher Hand; der Betrieb erhält allein die Bescheinigung.
Im arbeitsmedizinischen Einsatz erhält der Betrieb die Bescheinigung über die durchgeführte Vorsorge — nicht den Befund. Diese Trennung folgt aus der ärztlichen Schweigepflicht und ist keine Einstellung, sondern im Ablauf angelegt.
Außendienst, Baustellen, Filialen, Standorte ohne betriebsärztliche Anbindung. Der Koffer geht dorthin, wo die Beschäftigten sind — die Anfahrt zum Arzt entfällt und mit ihr der häufigste Grund, aus dem Vorsorgetermine verfallen.
Anlagen und Siedlungen in abgelegenen Regionen, in denen die nächste ärztliche Einrichtung Stunden entfernt liegt oder gar nicht besteht. Vorhanden ist dort in aller Regel eines: eine Datenverbindung. Über sie entsteht die Verbindung zu einer Allgemeinärztin oder zu einer Fachärztin — unabhängig davon, wo diese sitzt.
Wo ein Standort ohnehin als Verbund aufgebaut wird, gehört die Versorgung der Menschen dazu. Ein Standort, an dem gearbeitet werden soll, muss mehr bieten als Arbeit; die ärztliche Erreichbarkeit ist dabei ein Bestandteil, kein Zusatz.
Verbindung zu den übrigen Systemen. An Standorten, die nach ARENOVA oder CIRCULIS aufgebaut werden, ist die Datenanbindung Bestandteil des Standortkonzepts. MEDORIS nutzt sie und wird dadurch dort möglich, wo eine ärztliche Einrichtung nie entstehen würde. Zur Plattformübersicht
Welche Vorschriften im Einzelfall gelten, richtet sich nach Einsatzland, Tätigkeit und Gefährdung. Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf den deutschen Rechtsraum.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge mit Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; Arbeitssicherheitsgesetz für die betriebsärztliche Bestellung; Arbeitsschutzgesetz für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
Die ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist zulässig, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird; maßgeblich ist die Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer. Die Schweigepflicht ist strafbewehrt und erstreckt sich auf das Assistenzpersonal.
Gesundheitsdaten unterliegen den erhöhten Anforderungen des Artikels 9 der Datenschutz-Grundverordnung; im betriebsmedizinischen Zusammenhang kommt Absatz 2 Buchstabe h in Betracht. Für die Geräte gelten die Medizinprodukteverordnung und die Betreiberverordnung, für die Dokumentation die zehnjährige Aufbewahrungsfrist.
Rollen. Die ärztliche Leistung erbringen kooperierende approbierte Ärztinnen und Ärzte in eigener fachlicher Verantwortung und weisungsfrei; die ärztliche Dokumentation verbleibt bei ihnen. Die IMS New Technologies AG ist Inhaberin der Marke und des Systems und vergibt Lizenzen; sie erbringt keine ärztliche Leistung. Veranlassung und Angebot der Vorsorge, Gefährdungsbeurteilung, Freistellung und Kostenübernahme bleiben Arbeitgeberpflichten.
Schreiben Sie uns mit Einsatzfeld, Standortlage und dem Anlass Ihrer Anfrage. Wir arbeiten ohne Kontaktformular und ohne Telefonhotline. Bitte senden Sie uns keine Gesundheitsdaten per E-Mail.
Diese Darstellung beschreibt MEDORIS auf funktionaler Ebene. Die Systemarchitektur — insbesondere die Art der Geräteanbindung, die Vereinheitlichung der Messdaten und das Konformitätskonzept des Gesamtkoffers — ist nicht Gegenstand dieser Darstellung. Sie ist geschütztes Know-how und Gegenstand vorgesehener Schutzrechtsanmeldungen; eine Offenlegung erfolgt nur nach Vertraulichkeitsvereinbarung und nach Sicherung des Prioritätsdatums.
Die Systemsoftware ist als Software mit medizinischer Zweckbestimmung einzuordnen. Ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte unter Beteiligung einer benannten Stelle ist nicht abgeschlossen. Die Anbieterin bringt derzeit kein Medizinprodukt in Verkehr; die Aufnahme des Betriebs setzt den Abschluss dieses Verfahrens voraus.
MEDORIS™ ist eine Marke der IMS New Technologies AG. Die Entwicklung geht auf eine Erstkonzeption aus dem Jahr 2009 zurück.
MEDORIS™ ist eine Marke der IMS New Technologies AG. Das System und das zugehörige Know-how sind geistiges Eigentum der IMS New Technologies AG; Schutzrechtsanmeldungen sind vorgesehen. Bezeichnungen kooperierender Einrichtungen und Gerätehersteller stehen diesen zu.
Die Anbieterin ist Beratungs- und Sachverständigenunternehmen. Sie ist keine Einrichtung der Krankenversorgung, kein Anbieter ärztlicher Leistungen und keine Stelle nach dem Heilpraktikergesetz; sie übt keine Heilkunde aus. Die ärztliche Leistung erbringen ausschließlich approbierte Ärztinnen und Ärzte in eigener fachlicher Verantwortung. Eine Rechtsdienstleistung wird nicht erbracht.
Die Anbieterin führt keine gesonderte Mehrwertsteuernummer. Bei Leistungen an Unternehmerinnen und Unternehmer mit Sitz in Deutschland liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG am Sitz der Leistungsempfängerin; die Steuerschuld geht nach § 13b Abs. 1, Abs. 5 UStG auf die Leistungsempfängerin über. Beim Bezug von Leistungen aus dem Ausland gilt in der Schweiz die Bezugsteuer nach Art. 45 i. V. m. Art. 8 Abs. 1 MWSTG.
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